Pflegeleistungen Überblick
Verhinderungspflege / Urlaub von der Pflege
Leistung pro Jahr: 1.685,00 € bis 3.539,00 € für 5 bis zu 6 Wochen
Pflegegrad 2-5
„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“ für pflegende Angehörige.
Der Gesetzgeber nennt das Verhinderungspflege nach §39 SGB XI. Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaubs-, Krankheits- oder anderweitiger Verhinderung.
Wer pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld pflegt, hat Anspruch auf maximal 42 Tage im Jahr, um Urlaub von der Pflege zu machen.
Ihnen stehen im Jahr 1.685,00 € durch die Pflegekasse zu, in der Sie sich durch einen Pflegedienst vertreten lassen können.
Bei Verzicht auf Kurzzeitpflege erhöht sich der Pflegebetrag auf 3.539,00 €.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, wenn Sie z.B. mal einen schönen Abend im Theater oder Kino verbringen möchten.
Eine Auszahlung des Geldbetrags ist nicht möglich.
Pflegehilfsmittel
Leistung pro Monat: Zur Zeit 40,00 €
Pflegegrad 1-5
Sie haben Anspruch auf Versorgung mit „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen (vgl. §40 Absatz 1 bis 3 SGB XI)
Die Höhe des monatlichen Betrages, durch die Pflegeversicherung, beläuft sich grundsätzlich auf bis zu 40,00 € pro Monat
Entlastungsleistungen
Leistung pro Monat: 125,00 €
Pflegegrad 1-5
- Wenn Sie z.B. mal einen Nachmittag für sich brauchen
- möchten, dass wir mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen spazieren gehen,
- Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen
- Hilfe beim Einkauf benötigen,
kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b SGB11 über (Entlastungsleistung) in Höhe von 131,00 € im Monat erbringen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Leistungen pro Maßnahme: 4.000,00 €
bei Pflegegrad 1-5
Die Pflegekassen gewähren Ihnen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes in Höhe von bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme.
Wenn weitere anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt wohnen, wie z.B. Ihr Ehepartner oder Wohngemeinschaften, können die Ansprüche zusammenaddiert werden. Dies ist bis zu einem maximalen Betrag von 16.000,00 € pro Maßnahme möglich.
Als Beispiele seien hier technische Hilfen im Haushalt (z.B. Treppenlift) oder bauliche Maßnahmen (z.B. eine Verbreiterung von Türrahmen, Badumbau, Türschwellen/Rampen usw.) genannt.
Kurzzeitpflege
Leistungen pro Jahr: 1.854,00 € bis 3.539,00 € für bis zu 8 Wochen bei Pflegegrad 2-5
Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, können Sie die Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen im Jahr) in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen.
Eine Kurzzeitpflege ist darauf ausgerichtet, Sie nur vorübergehend aufzunehmen. Sollten Sie in Ihrem Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, können Sie, wie in der Verhinderungspflege erklärt, die Hälfte Ihres Anspruchs der Kurzzeitpflege umwidmen und stundenweise durch Ihren Pflegedienst erbringen lassen.
Wir sind für Sie da:
