Angehörige selber pflegen, Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen?
Das sind alles Fragen, die wir in einer individuellen Beratung nach §45b SGB XI und §37 Abs. 3 SGBXI mit Ihnen besprechen können. Diese sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Die Pflegeberatung soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt wird. In einem sogenannten Beratungseinsatz können auch eventuelle Fragen zur Pflege beantwortet werden. Diese Beratungseinsätze sind für die Pflegegeldempfänger, entsprechen des Pflegegrades, verpflichtend.
Folgende Themen nehmen wir uns in der Beratung an:
- Information der Pflegeperson über unsere Leistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen. Welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel kommen in Frage? Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist. Wir helfen auch bei der Beantragung.
- Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können.
- Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege oder Verhinderungspflege).
- Schulung zur individuellen Pflege des Angehörigen.
Wir sind für Sie da:
